Von montags bis freitags 8-16 Uhr sind wir gerne für Sie da, telefonisch und persönlich.

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Unterstützung für Sie selbst oder Ihre Liebsten

Ganz gleich ob Sie für sich selbst Unterstützung suchen oder für Ihre Angehörigen, zögern Sie nicht lange, denn Sie werden merken: Wie viel doch mit ein wenig Unterstützung noch geht!

Je früher Sie sich Hilfe holen, desto besser können Sie Ihr Leben führen. Sie entlasten dabei sich selbst und Ihre Angehörigen und können die wertvollen Stunden zusammen richtig genießen.

Ob Unterstützung in Haushalt, Körperpflege, Betreuung oder medizinischer Versorgung: Bei uns bekommen Sie genau die richtige Hilfe für ein bestmögliches Leben.

Nach der Erstberatung über Hilfen und Ihre Ansprüche erhalten Sie von uns das Angebot, das genau auf Ihre individuelle Situation passt.

Unsere Unterstützungsangebote im Überblick

Dies tun wir für Sie:

  • Beratungsbesuche bei Pflegegraden 2-5: für die in regelmäßigen Abständen stattfindenden Beratungsgespräche geben wir hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation, um die bestmögliche finanzielle Unterstützung der Versorgung zu erzielen.
    hier weitere Informationen dazu
  • Häusliche Pflege – für Ihr Wohlbefinden rundum: An allen 7 Wochentagen unterstützen wir Sie bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, Essen und Trinken, Toilettengang und sicheren Bewegen im Zuhause.
  • Hauswirtschaft/Betreuung – damit der Alltag rundläuft: Wohnungsreinigung, Wäscheversorgung, Einkauf und Besorgungen, Mahlzeiten zubereiten, Begleitung zum Arzt, Frisör und auf kulturelle Veranstaltungen.
  • Medizinische Versorgung – damit alles im grünen Bereich bleibt. Wir übernehmen, was der Arzt verordnet: Verbandswechsel, Kontrolle der Medikamenteneinnahme, des Blutdrucks und Blutzuckers, Kompressionstherapie, Spritzen, Infusions-und Katheterüberwachung.
  • Hausnotruf einrichten, Essen auf Rädern mit Mittagstisch, Wohnraumberatung, Fußpflege, Friseur & Hospizdienste: Dafür haben wir verlässliche, gute Partner, die wir Ihnen gerne vermitteln.

Beratungsbesuche bei Pflegegraden 2-5

Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI in der eigenen Häuslichkeit, also dort wo die Pflege stattfindet, soll Sie nicht nur mit praktischem und pflegefachlichem Rat unterstützen, sondern ihnen auch alle Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung aufzeigen.

Unsere fachlich qualifizierte Frau Wanner berät Sie einfühlsam, kompetent und immer zum bestmöglichen Wohl des Pflegebedürften.

Beratung zur häuslichen Pflege:

Personen, die Pflegegeld erhalten und nur von Verwandten oder Bekannten versorgt werden, müssen regelmäßig von Fachkräften beraten werden. Ziel ist, die Qualität der Pflege sicherzustellen. Die Beratungsbesuche sind unerlässlich, um das Pflegegeld weiterhin zu erhalten.

Häufigkeit der Beratung:

In den Pflegestufen 2 und 3 wird die Beratung verpflichtend alle sechs Monate, in den Pflegestufen 4 und 5 verpflichtend alle drei Monate durchgeführt.

Pflegebedürftige des Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die von einem Pflegedienst gepflegt werden und Sachleistung beziehen, können einmal pro Jahr einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen, um eine Einstufung in die nächsthöhere Pflegestufe prüfen zu lassen.

Die Kosten für die Beratungen trägt die Pflegekasse.

Ablauf der Beratung:

Um sich einen Überblick für die bestmögliche Beratung zu verschaffen, besuchen unsere ausgebildeten und geschulten Fachkräfte Sie bei Ihnen zu Hause, dort wo die Pflege stattfindet.

Die Beratung hat das Ziel, Sie über alle gesetzlich zustehenden Möglichkeiten und Leistungen zu informieren. Dies können unter anderem sein:

  • Beratung und Tipps bei der Pflege im Alltag
  • welche Pflegehilfsmittel Ihnen nach Bedarf zustehen
  • notwendige Umbaumaßnahmen und deren Finanzierung
  • Beratung über Einstufung in den nächsthöheren Pflegegrad

Pflegegeld ist nicht möglich bei:

  • bei Krankenhausaufenthalt oder Rehabilitationsmaßnahmen ab Beginn der 5. Woche
  • Wenn Pflegesachleistungen in vollem Umfang ausgeschöpft sind
  • Pflegebedürftigkeit im Pflegegrad 1
  • bei vollstationärer Pflege
  • bei ähnlichen Leistungen anderer Behörden